Erhältlichkeit von Tabakprodukten regeln
Tabakprodukte sind legal und sollen deshalb für Erwachsene frei erhältlich sein. Für Kinder und Jugendliche gilt in der Schweiz seit 1. Oktober 2024 ein Verkaufsverbot unterhalb von 18 Jahren für alle Artikel, die unter das Tabakproduktegesetz fallen, also auch für E-Zigaretten mit und ohne Nikotin, Tabakprodukte zum Erhitzen und für andere Tabak- oder tabakähnliche Produkte.
Das Tabakproduktegesetz ist gut und nötig. Es reicht aber nicht. Für wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen braucht es auch klare Regeln innerhalb der Familie.
Erhältlichkeit in der Familie regeln
Verbote werden umgangen. Kinder und Jugendliche können problemlos an Tabakprodukte kommen – sei es von älteren Freunden oder von solchen, die sich an laxen Verkaufsstellen als älter ausgeben. Deshalb reichen Gesetze nicht aus. Auch innerhalb der Familie müssen die gleichen klaren Regeln gelten wie im öffentlichen Verkauf.
Regeln aufstellen und begründen
Regeln müssen einfach, logisch und mit guten Argumenten begründet sein. Zum Beispiel:
- Keine Zigaretten, E-Zigaretten oder andere Tabakprodukte mit dem Taschengeld kaufen.
- Sich keine solchen Produkte ausleihen, schenken oder sich deren Konsum aufschwatzen lassen.
- Keine Besuche bei Freunden, Bekannten oder an Partys, die den Eltern oder Erziehungsverantwortlichen nicht bekannt sind.
- Verbindliche Ausgangszeiten mit dem Kind vereinbaren.
Es ist wichtig, diese Regeln nicht nur aufzustellen, sondern auch durch starke und wirksame Argumente zu begründen.
Regeln kontrollieren und durchsetzen
In diesem Zusammenhang sind Gespräche im gegenseitigen Vertrauen gut. Zu den wichtigsten Gesprächsthemen gehört der Freundeskreis:
- Wer von den Freunden raucht?
- Wie kommen die rauchenden Freunde an Zigaretten oder andere Tabakprodukte?
- Wie beurteilt das Kind dieses Verhalten?
- Rauchen Schulkameraden auf dem Pausenplatz? Wenn ja, ist ein ernstes Gespräch mit den Lehrern fällig, um sie an ihre Aufsichtspflicht zu erinnern.
Bekanntlich ist Vertrauen gut, aber Kontrolle besser. Sie soll sich möglichst unaufgeregt aus dem Interesse am Leben des Kindes ergeben. So lange es bereitwillig darüber Auskunft gibt, was es zum Beispiel mit seinem Taschengeld kauft, ist alles im grünen Bereich.
Bei Anzeichen von Heimlichkeiten oder Lügen ist hingegen ein entschlossenes Nachforschen angesagt, bis alle Fakten klar auf dem Tisch liegen. Bei Verstössen gegen die Regeln sind klare, aber ruhige Worte gefordert, begleitet von logischen Konsequenzen, zum Beispiel:
- Taschengeld nach dem Kauf von Tabakprodukten eine Weile aussetzen,
- Beschränkungen beim Ausgang, nachdem das Kind dort gegen die Regeln verstossen hat,
- usw.
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