Passivrauchen
Passiv den Tabakrauch von anderen einzuatmen kann unter Umständen so schädlich und gefährlich sein, als würde man selber rauchen.
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- Kinder vor Passivrauch schützen
- Passivrauchen in der Schwangerschaft
- Schweizerisches Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen
- Tatbestand Passivrauchen: Belästigung oder mehr?
- Tabakrauch vom Nachbarn
Viele Bereiche des Arbeitslebens und des öffentlichen Lebens sind heute weitgehend rauchfrei – unter anderem dank des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen, das auf den Einsatz unserer Stiftung zurückgeht. Doch noch immer werden Personen, die nicht rauchen wollen, von Passivrauch belästigt und geschädigt: in der eigenen Wohnung, am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit, in der Familie und in der Freizeit. Wir beraten und intervenieren, wenn Sie schädlichem Passivrauch ausgesetzt sind.
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Am wichtigsten ist der Schutz vor Passivrauchen für Kinder