Passivrauchen
Passiv den Tabakrauch von anderen einzuatmen kann unter Umständen so schädlich und gefährlich sein, als würde man selber rauchen.
- Zahlen und Fakten
- Wie gefährlich ist Passivdampf von E-Zigaretten?
- Kinder vor Passivrauch schützen
- Passivrauchen in der Schwangerschaft
- Schweizerisches Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen
- Tatbestand Passivrauchen: Belästigung oder mehr?
- Tabakrauch vom Nachbarn
Viele Bereiche des Arbeitslebens und des öffentlichen Lebens sind heute weitgehend rauchfrei – unter anderem dank des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen, das auf den Einsatz unserer Stiftung zurückgeht. Doch noch immer werden Personen, die nicht rauchen wollen, von Passivrauch belästigt und geschädigt: in der eigenen Wohnung, am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit, in der Familie und in der Freizeit. Wir beraten und intervenieren, wenn Sie schädlichem Passivrauch ausgesetzt sind. Das erste Beratungsgespräch ist gratis, für weitere erheben wir einen kleinen Unkostenbeitrag.
Mehr lesen …
Am wichtigsten ist der Schutz vor Passivrauchen für Kinder