Rauch vom Nachbarn zieht in die Wohnung: So können Sie sich wehren
Bleiben Sie erst einmal ruhig und informieren Sie sich über Ihre Rechte: Das Obligationenrecht (OR Artikel 253 ff.) und das Zivilgesetzbuch (Artikel 684) sind auf Ihrer Seite.
Erste Schritte
Suchen Sie dann freundlich das Gespräch mit Ihren Nachbarn. Oft wissen diese gar nicht, dass der Rauch Sie stört. Bitten Sie darum, nur noch dort zu rauchen, von wo aus kein Rauch in Ihre Wohnung eindringen kann.
Führt das nicht zum Ziel, sammeln Sie Fakten und halten diese in einem Tagebuch fest: Wann, wo und wie dringt Tabakrauch in Ihre Wohnung? Wann haben Sie Gespräche mit den Nachbarn geführt und wie sind diese verlaufen? Lassen Sie sich die wichtigsten Sachverhalte von Zeugen bestätigen.
Weiteres Vorgehen
Nachdem wiederholte Gespräche nicht zum Erfolg geführt haben, kündigen Sie an, den Vermieter zu informieren. Übergeben Sie diesem Ihr Tagebuch und fordern Sie ihn auf, gegen die rauchenden Nachbarn vorzugehen.
Unser Merkblatt informiert Sie umfassend über …
- den Grundsatz der Üblichkeit, der für Klagen gegen Immissionen gilt,
- das Vorgehen, falls Tabakrauch wegen Baumängeln in Ihre Wohnung eindringt,
- die Zuständigkeiten bei Eigentumswohnungen, Stockwerkeigentum, Reihenhäusern usw.,
- die rechtlichen Grundlagen betreffend Rücksichtspflicht der Mieter oder Eigentümer,
- Mängel an der Mietsache,
- Herabsetzung und Hinterlegung des Mietzinses,
- die Eigentumsrechte und ihre Grenzen,
- Gesetzestexte im Wortlaut: Obligationenrecht (OR) Artikel 257 f, 259 a, d, e, g und h, Zivilgesetzbuch (ZGB) Artikel 679 und 684 sowie Erläuterungen dazu,
- Stellen, bei denen Sie Hilfe holen können: Mieterverband, Hauseigentümerverband, Rechtsschutzversicherung, pro aere.
«Tabakrauch vom Nachbarn» herunterladen und bestellen
Das Merkblatt können Sie hier kostenlos online lesen und herunterladen oder gegen einen kleinen Unkostenbeitrag bestellen.