Wir machen Luft rauchfrei.

Rauchfreie Arbeitsplätze sind garantiert

In der Schweiz muss niemand in Räumen arbeiten, in denen geraucht wird. Das ist heute garantiert – dank dem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, das von der Stiftung pro aere initiiert worden ist.

Ausnahmen nur mit Zustimmung

Das Bundesgesetz schreibt vor, dass Räume, die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, rauchfrei sein müssen. Allerdings können Restaurants, Bars und Hotels Raucherräume einrichten, die klar als solche gekennzeichnet sein müssen. Sind solche Räume bedient, muss das Personal einer Arbeit in verrauchter Umgebung ausdrücklich zustimmen. Niemand darf dazu gezwungen werden.

Gemeinschaftsräume wie Sitzungszimmer, Pausen- und Ruheräume usw. müssen rauchfrei sein. Aus einzelnen Arbeitsplätzen für Raucher darf kein Rauch in andere Räume dringen.

Für Arbeitsplätze in Privatwohnungen (Home Office, Hausangestellte) gilt das Gesetz nicht. Allerdings sind natürlich auch an diesen Orten Arbeitgeber verpflichtet, die Gesundheit ihrer Angestellten zu schützen.

Die Rechte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Wer in einem geschlossenen Raum allein arbeitet, darf dort rauchen, wenn der Arbeitgeber dies erlaubt, wenn der Raum nicht von anderen Personen frequentiert wird und keine anderen Räume durch Rauch beeinträchtigt werden.

Arbeitgeber können verfügen, dass ihr Personal auch im Freien nicht raucht. Sie sind nicht verpflichtet, ihren Arbeitnehmern Orte oder Räume zum Rauchen zur Verfügung zu stellen.

Arbeitgeber können darüber hinaus verlangen, dass ihr Personal auch überall dort nicht raucht, wo es als Angestellte des Unternehmens erkennbar ist, insbesondere im Kontakt mit Dritten und auch dann, wenn diese Dritten selber rauchen. Dies wird vor allem dann der Fall sein, wenn Arbeitgeber zum Beispiel aus Reputationsgründen eine rauchfreie Unternehmenskultur pflegen.

Diese Bestimmungen gelten auch für elektrische oder elektronische Zigaretten aller Art.

Probleme mit Rauch am Arbeitsplatz?

  • Sie werden am Arbeitsplatz vom Rauch ihrer Kollegen, ihres Chefs oder von Kunden belästigt?
  • Sie beschäftigen Personal, das raucht und Ihnen oder Ihrem Unternehmen deswegen Probleme bereitet?

Wenden Sie sich an pro aere!

Das erste Beratungsgespräch ist gratis. Für weitere erheben wir einen angemessenen Unkostenbeitrag.