Wir über uns
Die Stiftung pro aere ist 1977 unter anderem Namen als Verein gegründet und 2000 in eine Stiftung umgewandelt worden. Das Ziel blieb dabei unverändert: Einsatz für die Rechte und den Schutz der nichtrauchenden Bevölkerung, Förderung einer rauchfreien Umgebung und Prävention gegen den Tabakkonsum bei Kindern und Jugendlichen.
1977: Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Nichtrauchen
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Nichtrauchen SAN, Association suisse des non-fumeurs ASN, Associazione Svizzera dei Non-fumatori ASN, war als Verein in kantonalen Sektionen tätig. Dessen Aktionen auf lokaler und gesamtschweizerischer Ebene trugen dazu bei, dass die Gefahren des Passivrauchens mehr und mehr bekannt wurden und dass Arbeitgeber, Behörden und andere Institutionen Regeln für rauchfreie Räume und Umgebungen aufstellten. Die Folgen dieser Aktionen sind bis heute spürbar: Lange vor dem heute geltenden Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen haben einige Kantone eigene Gesetze erlassen, die über das Bundesgesetz hinausgehen.
2000: Stiftung pro aere
Gegen Ende des letzten Jahrhunderts wurde die Vereinsstruktur zunehmend zur Fessel. Sie erschwerte und verhinderte zum Teil koordinierte Aktionen, vor allem auch politisch und auf Bundesebene. Deshalb beschloss der Verein die Umwandlung in eine Stiftung, wodurch die bisherigen Mitglieder zu Gönnern wurden. Die neue Organisation hat dadurch an Schlagkraft gewonnen, um den mannigfaltigen Herausforderungen zu begegnen: Am Arbeitsplatz und in öffentlich zugänglichen Räumen war die rauchfrei lebende Bevölkerung in erheblichem Ausmass durch Tabakrauch beeinträchtigt und geschädigt. Daraus hat pro aere den einzig richtigen Schluss gezogen: Nur ein Gesetz auf eidgenössischer Ebene kann das Grundrecht auf rauchfreies Atmen sicherstellen.
2010: Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen
Die Vorarbeiten zu diesem Gesetz begannen schon kurz nach der Umwandlung in eine Stiftung. Ein erster Schritt war 2004 die parlamentarische Initiative «Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen». Der damalige National- und spätere Ständerat Felix Gutzwiller reichte diese Initiative auf Anregung von pro aere ein – unterstützt durch ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. iur. Tobias Haag, Dozent am Lehrstuhl für Staats-, Verwaltung- und Europarecht an der Universität Zürich. Das Gutachten bejaht die Kompetenzen des Bundes zur Gesetzgebung zum Schutz vor Passivrauchen. Auf diesem juristischen Fundament und mit dem begleitenden Einsatz von pro aere nahm die parlamentarische Initiative alle Hürden, bis das Bundesgesetz schliesslich am 1. Mai 2010 in Kraft trat. Dadurch hat sich die Zahl der Todesfälle durch Passivrauchen massiv verringert.
Beratung und Unterstützung
Die Stiftung pro aere berät und unterstützt, auch juristisch und in Einzelfällen, zum Beispiel
- wenn ein Elternteil das gemeinsame Kind vor dem Rauch des anderen Elternteils schützen möchte,
- wenn Eltern sich Sorgen machen, dass ihr Kind zu rauchen beginnt,
- wenn Ärzte, Betreuerinnen oder andere Bezugspersonen feststellen, dass ein Kind rauchender Eltern an Symptomen der Atemwege leidet,
- wenn Mieter oder Stockwerkeigentümer vom eindringenden Tabakrauch ihrer Nachbarn betroffen sind.
Das erste Beratungsgespräch ist gratis, für weitere erheben wir einen kleinen Unkostenbeitrag.